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Wurden Reisemobile über 2,8 Tonnen bisher wie Nutzfahrzeuge nach Gewicht besteuert, so ist ab Mai die Größe des Hubraums entscheidend. Zu den drastischen Verteuerungen kommt es, weil sich die Bundesländer nicht auf eine Ausnahmebestimmung für die, vorwiegend auf Leicht-Lkw-Fahrgestellen aufgebauten, Reisemobile einigen konnten.

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