Boot, Schiff - Startseite

Unverzollte Schiffe sind an der Grenze unaufgefordert beim Schweizer Zoll anzumelden. Verzollung im Inland, Vormerkschein. Erfolgt die Einfahrt auf einem Grenzgewässer, ist an einem Zolllandeplatz anzulegen und das Schiff unaufgefordert bei der zuständigen Zollstelle anzumelden.. Die Zollanmeldung ist nur während den Veranlagungszeiten der Zollstelle für Handelswaren möglich.

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