So unterrichten Sie Ihren Betriebsrat richtig
2019-6-27 · Soweit Sie als Arbeitgeber die Vorauswahl von Bewerbern einem Personalberatungsunternehmen überlassen, so brauchen Sie dabei den Betriebsrat nur hinsichtlich derjenigen Bewerber zu unterrichten, die der Personalberater vorgeschlagen hat (BAG, Urteil vom 18.12.1999 in: AP Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1972 = NZA 1991, Seite 535).